Rumänien führt das Programm „Golden Visa“ ein: Mindestinvestition von 400.000 Euro und fünfjähriges Aufenthaltsrecht für ausländische Investoren
Rumänien hat mit der Einführung des „Golden Visa“-Programms einen wichtigen Schritt zur Angleichung an europäische Standards zur Förderung ausländischer Direktinvestitionen unternommen. Der Gesetzesentwurf befindet sich bis zum 13. November 2025 in öffentlicher Konsultation im Senat. Ausländische Staatsangehörige, die mindestens 400.000 Euro in Rumänien investieren, können eine fünfjährige Aufenthaltserlaubnis erhalten, Familienmitglieder einbeziehen und nach Ablauf dieser Frist die rumänische Staatsbürgerschaft beantragen.
Die Initiative, analysiert von Dr. Radu Pavel, Managing Partner der rumänischen Kanzlei Pavel, Mărgărit & Associates, schafft einen strengen rechtlichen und steuerlichen Rahmen, der darauf abzielt, ausländisches Kapital anzuziehen und gleichzeitig die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten. Das Programm stellt eine Ausnahme vom Notverordnungsdekret Nr. 194/2002 über das Ausländerregime in Rumänien dar und gilt ausschließlich für Staatsangehörige außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz.
Zulässige Investitionsarten umfassen den Erwerb rumänischer Staatsanleihen, den Kauf von Immobilien, Investitionen in von der ASF zugelassene Fonds sowie den Erwerb von Aktien rumänischer börsennotierter Unternehmen. Die Investition muss mindestens fünf Jahre lang gehalten werden, um die Aufenthaltserlaubnis zu behalten.
Die Einhaltung der Bestimmungen wird durch die Generalinspektion für Einwanderung (IGI) und die Rumänische Agentur für Investitionen und Außenhandel (ARICE) überwacht. Zudem werden der Inlandsnachrichtendienst (SRI), der Auslandsnachrichtendienst (SIE) und das Nationale Amt zur Verhinderung und Bekämpfung der Geldwäsche (ONPCSB) in die Prüfung der Anträge einbezogen, um Transparenz und Sicherheit zu gewährleisten.
„Die neuen Maßnahmen zur Förderung ausländischer Investitionen erfordern eine sorgfältige und strenge Umsetzung, um Gesetzeslücken und Risiken im Zusammenhang mit der Integrität der Mittel zu vermeiden“, erklärte Dr. Radu Pavel, Managing Partner von Pavel, Mărgărit & Associates.
Das Programm gewährt eine fünfjährige Aufenthaltserlaubnis, ohne dass eine jährliche Mindestaufenthaltsdauer vorgeschrieben ist. Nach fünf Jahren können Investoren die Daueraufenthaltsgenehmigung und später die rumänische Staatsbürgerschaft beantragen. Wird die Investition vor Ablauf der Frist zurückgezogen, kann die Genehmigung widerrufen werden – es sei denn, sie wird innerhalb von 60 Tagen durch eine gleichwertige Investition ersetzt.
Mit dem „Golden Visa“-Programm will Rumänien nicht nur ausländisches Kapital anziehen, sondern auch die lokale wirtschaftliche Entwicklung fördern und ein transparentes, wettbewerbsfähiges Investitionsumfeld schaffen. Der Erfolg hängt maßgeblich von einer konsequenten Umsetzung und der Zusammenarbeit zwischen Staat, Wirtschaft und Aufsichtsbehörden ab.



