
Populistische Politiken – eine teure Rechnung für die Realwirtschaft
Das Thema der Liberalisierung des Erdgasmarktes taucht erneut in der Aufmerksamkeit des breiten Publikums auf, da es nun aus einer riskanten, populistischen Perspektive angegangen wird. Außerdem führt die Art und Weise wie die Liberalisierung in die öffentliche Debatte kommt, zu Provokationen unter den wichtigsten Akteuren auf dem Markt. Der überraschendste Standpunkt kommt allerdings von den Vertreibern, die eine populistische Angehensweise zeigen, angeblich zum Schutz des Endverbrauchers, und sich somit der Liberalisierung widersetzen. Diese bringen alarmierend die Aufmerksamkeit auf mögliche Preisaufstiege für den Endverbraucher, vergessen allerdings zu erwähnen, dass 50% des Endpreises den der Haushaltverbraucher bezahlt, eigentlich für Vertriebstarife, Transport und Lagerung ausgegeben werden. Eigentlich bedeutet das im Falles des Erdgases, dass dies eine eigentliche Ware, als Anteil, nur die Hälfte des vom Verbraucher bezahlten Endpreis darstellt und, dass eine Ausnahmesituation ist: Rumänien ist das Land, welches, obwohl es in der Europäischen Union den kleinsten Preis für Erdgas bei Haushaltverbrauchern hat, den größten Anteil an Netzgebühren aufweist. Die Streitfrage auf dem Markt in Bezug auf die vollkommene Liberalisierung des Erdgasmarktes – die Rumänien innerhalb der Beziehung mit der EU auf sich genommen hat – erfolgt im Rahmen der Parlamentsdebatte für die Genehmigung der OUG (Notverordnung) 64/2016. Diese sieht die Liberalisierung für die Haushaltverbraucher ab dem 1.
April 2017 vor, durch die Eliminierung der Verpflichtung der Hersteller, dem Markt, prioritär die Gase aus interner Produktion zur Verfügung zu stellen. Diese Verpflichtung wird von der Europäischen Union als Einschränkung des freien Warenverkehrs im EU-Raum angesehen, sodass die Kommission ein Infrigement-Verfahren gegen Rumänien gestartet hat. Es besteht das Risiko, dass die Verabschiedung der Notverordnung 64 eine populistische Lösung ist, „abgedeckt“ von den Beschwerden der Vertreiber und die die Marktrealität und die Perspektiven des Erdgas-Herstellungssektors in Rumänien – ein für die Wirtschaft, Arbeitsplätze und Haushaltseinnahmen wichtiger Sektor – nicht in Betracht zieht. Außerdem, obwohl Erdgas-Hersteller seit 2014 verpflichtet sind 60% Einkommensteuer für die Einkommen folglich der Liberalisierung zu zahlen, Einkommen die laut der Begründung der OUG 13/2014, welche diese Steuer festsetzt, an die schutzbedürftigen Verbraucher transferiert werden sollten, hat die Regierung bis heute den schutzbedürftigen Verbraucher, für den eventuelle Preiserhöhungen negative Folgen hätten, noch nicht definiert.
So wie vor Kurzem in einer Presseanalyse (Hotnews) gezeigt wurde, falls die Liberalisierung des Erdgasmarktes die Frist des 1. April, die laut OUG 64/2016 vorgesehen ist, überschreiten sollte, riskiert Rumänien eines der größten Projekte der letzten 10 Jahre zu verlieren, beziehungsweise die 180 Millionen-Euro-Finanzierung für das BRUA-Leitungsnetz. Ich möchte außerdem darauf hinweisen, dass letztes Jahr eine Investigation der EU-Kommission begann, bezüglich der zwei autochthonen Erdgashersteller (OMV Petrom und Romgaz) sowie auch bezüglich Transgaz und, dass eine Verzögerung der Liberalisierung ein erschwerender Faktor wäre, der für Rumänien zur Belegung einer Geldstrafe führen würde. Letztes Jahr forderte der Präsident der Europäischen
Kommission, Jean Claude Juncker, von der Regierung Rumäniens, die Entfernung aller physischen und kommerziellen Grenzen im Erdgasexport, im Austausch für 180 Millionen Euro für die Konstruktion des rumänischen Teiles des Leitungsnetzes das Bulgarien-Rumänien-Ungarn-Österreich durchqueren wird. Laut Hotnews, wurde im September 2016 ein Notverordnungs-Projekt entworfen, durch das das legislative Verfahren, das die Verpflichtung der Lieferung von autochthonem Erdgas an Haushaltverbraucher und Heizkraftwerke vorsah, eliminiert wurde.
Gleichzeitig wurde auch die Liberalisierungsfrist für die vollkommene Liberalisierung des Erdgasmarktes festgesetzt, wobei die Liberalisierung für industrielle Verbraucher bereits in 2015, ohne negative Konsequenzen bezüglich der Preiserhöhung erfolgte. Das Parlament wünscht nun die „Anpassung der Notverordnung” aus offenbaren politischen Gründen, die aber die Erdgasreglementierung aus der internen Produktion erhalten würde und die Anwendung der Verpflichtung bezüglich der Priorisierung weiterführen würde, was eigentlich die Rückkehr zum Infrigement-Verfahren bedeutet. Die Verpflichtung das Erdgas prioritär den Haushaltverbrauchern und den Heizkraftwerken zur Verfügung zu stellen führt zur Bildung einer negativen Politik auf dem Markt, durch die Lieferanten die Möglichkeit haben, Erdgas zu reglementierten Preisen vom Hersteller zu kaufen, diese dann aber zu Marktpreisen zu verkaufen und somit ihre Gewinne zu maximieren. Obwohl das Endziel dieser Gasmengen laut Gesetz eingehalten werden muss, ist dies sehr schwer zu verfolgen.
Sollte das Infrigement-Verfahren vom Gerichtshof der Europäischen Union wieder aufgenommen werden, könnte Rumänien eine saftige Geldstrafe zahlen (Zehntausende Euro pro Tag) und die Europäische Kommission würde die BRUA-Finanzierung stoppen. Bei einer Marktberatung auf Einladung der Kommission für Industrie und Dienstleistungen der Abgeordnetenkammer, zeigten sich die Vertreter der Vertreiber vom Schicksal der Haushaltverbraucher besorgt, vergaßen aber dabei zu erwähnen, dass sie selbst eine Erhöhung der Vertreibungsgebühren um 74% gefördert haben (laut der bereits zitierten Internetseite). Die wesentlichsten Vertreiber und Lieferanten (E.ON und Engie – ehemalige GDF Suez) behaupten, dass die Liberalisierung die Preise für Haushaltverbraucher in die Luft sprengen würde. Allerdings wird dieses Argument nicht unterstützt, solange 50% des einkassierten Endpreises an Vertreiber und andere Netzbetreiber geht, und diese selbst die ANRE aufgefordert haben, die Vertriebsgebühren um 40% zu erhöhen und die Erhöhung direkt in den Endpreis an den Verbraucher übertragen wurde. Sie selbst haben auch die Erhöhung des reglementierten Tarifs um 40% gefördert. Der ANRE-Präsident, Niculae Havrile?, behauptet, dass eine mögliche Reglementierung der Erdgaspreise aus der internen Produktion, ab dem 1. April keine große Preiserhöhung für den Haushaltsverbraucher herbeibringen würde, da der Preis vom Markt angegeben wird, abhängend von der Produktion und den Einfuhren. Eine Preiserhöhung von 10% bei der Produktion würde sich in einer 5%-Erhöhung des Preises für den Endverbraucher widerspiegeln, da der Warenpreis einen Anteil von nur 50% hat. Eigentlich wurde in den letzten Jahren die Konvergenz der reglementierten Preise mit den Preisen auf dem freien Markt festgestellt, was in 2016 zur Einfrierung der Preise für Haushaltverbraucher auf 60 RON/MWh geführt hat. Die Regierung beurteilte, damals, im Juli 2016, dass eine Erhöhung von 60 Lei/MWh auf 66 Lei/MWh, laut des gültigen Dereglementierung-Terminkalenders, zu dem Zeitpunkt zu einer Preiserhöhung über dem Niveau der Preise auf dem freien Markt geführt hätte. Somit ist eine Verzögerung der Liberalisierung nach dem 1. April nicht mehr gerechtfertigt. Die Notverordnung 64/2016 befindet sich in Debatte bei der Kommission für Industrien in der Abgeordnetenkammer, dessen Präsident, Iulian Iancu (PSD), vor Kurzem meinte, dass sich Rumänien vornimmt „plötzlich, nachtsüber” zur Liberalisierung umzugehen, und ebenso, dass „eine vollkommene Liberalisierung des Erdgaspreises, die vier Jahre vorzeitig erfolgt, jedwelche Diskussionen bezüglich der Rettung der zentralisierten Systeme für Wasser- und Wärmeversorgung ausschießen wird.”
Die Liberalisierung der Preise im Erdgassektor ist ein Ziel, das Rumänien noch vor dem Beitritt zur Europäischen Union aufgenommen hat, mit Frist 2007. In diesem Sinne ist es wichtig von der Annahme auszugehen, dass die Dereglementierung der Preise keine Ausnahmesituation ist, zum exklusiven Vorteil der Hersteller und diesen keine zusätzliche, unverdiente Einkommen versichert, sondern eine Rückkehr zur Normalität bedeutet, beziehungsweise zu einer Rentabilitätsrate auf dem Niveau der globalen Industrie, eine Rentabilitätsrate die die Investitionsaufwände in Betracht zieht und die mit dem Nachfrage-Angebot-Verhältnis übereinstimmt, mit den angrenzenden Marktrisiken. Die Liberalisierung bedeutet auch Konformität mit der Gesetzgebung der Europäischen Union, mit dem Endziel kompetitive Marktpreise zu versichern. Die Liberalisierung ist zu Gunsten des Endverbrauchers, der wegen der realen Konkurrenz zwischen den Lieferanten zu gewinnen hat, wobei der Fokus auf qualitativen Dienstleistungen und wettbewerbsfähiger Preispolitik liegt.
Mittel- und langfristig ist die Liberalisierung zum Vorteil der energetischen Sicherheit, da das richtige Preissignal, angegeben von dem Nachfrage-Angebot-Verhältnis, Investitionen in die Exploration und die Förderung von Erdgas stimuliert, im Sinne des nationalen Interesses und Nutzens.
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