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Mehr Flexibilität für Arbeitnehmer und niedrigere Kosten für Arbeitgeber? Die Telearbeit wurde gesetzlich geregelt.

Seit 5 April 2018 können Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich gemeinsam dazu entscheiden, dass die Arbeit nicht an dem vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Ort erbracht wird (Gesetz 81/2018). Diese Arbeitsweise wird Telearbeit genannt und setzt voraus, dass der Arbeitnehmer die Informations- und Telekommunikationstechnologie nützend mindestens einen Tag im Monat aus der Ferne arbeitet.

Um auf diese Weise arbeiten zu können, müssen die Parteien die Telearbeit vertraglich vereinbaren und in den Vertrag Regelungen festhalten uA über den Ort/Orte der Ausübung der Telearbeit, das Programm währenddessen der Arbeitgeber das Recht hat, die Tätigkeit des Telearbeiters zu kontrollieren und die konkrete Art und Weise der Kontrolle, die Pflicht des Arbeitgebers den Transport der Materialien zu sichern, welche der Telearbeiter in seiner Arbeit benötigt sowie auch über die Konditionen in welchen der Arbeitgeber die mit der Telearbeit verbundenen Kosten trägt.

Laut Regierung, die dieses Gesetz initiiert hat, bring die Regelung der Telearbeit sowohl dem Arbeitgeber durch senken der Infrastrukturkosten Vorteile, als auch dem Arbeitnehmer, der sich die Zeit und das Geld für die Hin- und Rückfahrt zum Arbeitsplatz erspart. Darüber hinaus erhöht die Telearbeit auch die Chancen behinderter Personen auf dem Arbeitsmarkt.

Wir erinnern daran, dass im Arbeitsgesetzbuch die Möglichkeit der Arbeit am Wohnsitz des Arbeitnehmers bereits geregelt war. Die Telearbeit kann jedoch nicht nur am Wohnsitz, sondern an auch an anderen, zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbarten Ort, erbracht werden.

von Liviu Flusca, Attorney at Law Schoenherr si Asociatii SCA

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