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Unser Geld, ihre Entscheidung

Befragt über die Zukunft der 2. Säule im Rentensystem, hat die Arbeitsministerin neulich eine Reaktion gehabt, die viel aussagt über den Umgang rumänischer Politiker mit dem System der Sozialversicherung: Letztendlich, sagte Lia Olgu?a Vasilescu, gehöre die 2. Säule dem Staat, selbst wenn sie privat verwaltet wird.

Nur stimmt das ganz und gar nicht so. Die 2. Säule, die auch private Pflichtrente genannt wird, gehört den Versicherten. Wie sie verwaltet wird, von staatlichen oder privaten Einrichtungen, hat nichts zu tun mit den Eigentumsverhältnissen. In der Regel schafft der Beitritt zu einem Versicherungssystem eine vertragliche Beziehung innerhalb einer Personengruppe, wobei die Beiträge oder Prämien in einen gemeinsamen Fonds fließen, aus dem im Schadensfall oder zu einem vereinbarten Termin bestimmte Beträge freigeschaltet werden. Selbst im Fall der 1.Säule, die der öffentlichen Rentenversicherungen, sieht es genauso aus – nur ist hier die Gruppe der Versicherten viel größer. Auch das in dieser Säule befindliche Geld gehört nicht dem Staat, der nur die Rolle wahrnimmt, das Geld von versicherten Arbeitnehmern einzusammeln und es an die versicherten Rentner zu verteilen.

Die Politiker sind aber nur ein Teil der Gleichung. Auch im Kollektivbewusstsein gehören die Renten dem Staat und er ist es, der entscheidet, 1-2 Prozent mehr zu zahlen oder die Beiträge zu senken oder anzuheben. Die Versicherten – sowohl die zahlenden als auch die Rentner – scheinen eher Objekte des Systems zu sein als aktive Subjekte.

Genauso gut lässt sich diese Einstellung auch im System der öffentlichen Krankenversicherungen bemerken. Die Nationale Krankenkasse ist eine Art allmächtiger Gott, der von seinem Olympus herab subventionierte Arzneimittel und Behandlungen herabreicht, inklusive der stark nachgefragten Übernahme von Kosten der Krankenhausaufenthalte im Ausland. Oder sie gibt eben all das nicht heraus – abhängig von persönlichen Beziehungen oder der Laune eines Beamten. Die Führung der Kasse wird politisch ernannt, und in den letzten Jahren wurden dutzende Personen – einschließlich vier Kassenpräsidenten – beschuldigt, Abrechnungen oder Ausschreibungen getürkt zu haben.

Der Unterschied zu einem echten Versicherungssystem ist eklatant. Die öffentlichen Krankenkassen in Deutschland (AOK) werden von einem Verwaltungsrat kontrolliert, der aus Vertretern von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gebildet ist, also letztendlich der Versicherten, die auch die Beiträge zahlen, wobei die Mitglieder in Sozialwahlen bestimmt werden. Ähnlich sieht es in Deutschland auch bei der Rentenkasse aus – die Sozialpartner treffen die wichtigen Entscheidungen über den Rentenetat, das zweitgrößte öffentliche Budget nach dem Staatshaushalt.

Diese Unterschiede sind vielleicht auch einer der Gründe, warum in Rumänien die Idee der ausschließlichen Übertragung der Beitragspflichten zu Kranken- und Rentenversicherung auf die Arbeitnehmer nur auf Widerstand aufgrund der auf diese Weise sinkenden Nettolöhne stieß. In einem normalen System hätte eine solche Vorschrift bedeutet, dass einer der Sozialpartner aus dem Entscheidungsgefüge entfernt wird und sie wäre mit schweren Einwänden aufgenommen worden.

In Rumänien spielt es jedoch wohl keine Rolle, wer die Beiträge bezahlt, weil es der allmächtige Staat ist, der für die Versicherten alles beschließt.

von Alex Gröblacher

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