Salesianer
Kremsmueller
CEO CLUBS-EXECUTIVE CLUB-OWNERS CLUB

Die stillschweigende Genehmigung

Die wenigsten kennen die Dringlichkeitsanordnung Nr. 27/2003 (DingAnO) (1), die die stillschweigende Ausstellung, Verlängerung oder Erneuerung von Genehmigungen regelt (2).

Stellt die zuständige Behörde eine Genehmigung (3), die zur Ausübung einer Tätigkeit berechtigt, nicht binnen der gesetzlich festgelegten Frist aus, so kann der Antragsteller nach Ablauf der Frist die jeweilige Tätigkeit ausüben (4). Sieht das Gesetz keine Frist vor, beträgt die Frist 30 Tage.

Die Ausstellung des Dokuments, das dieses Recht bescheinigt, kann der Antragsteller gerichtlich erzwingen. Die Klage ist gebührenbefreit, das Urteil ist binnen 30 Tagen zu fällen und binnen 10 Tagen zu verfassen und ist nicht anfechtbar (5). Bleibt die Behörde trotz Urteils untätig, so kann das Gericht auf Antrag des Betroffenen, gegen den Behördenleiter ein Bußgeld iHv 20% des Nettomindestlohns/Versäumnistag verhängen und ihn zum Ersatz der verursachten Schäden verurteilen (6).

Die Gerichte haben die DringAnO 27/2003 in den unterschiedlichsten Fällen zur Geltung gebracht: zB Genehmigung zum Fällen von Bäumen auf einem Baugrundstück (7), Verlängerung der Betriebsgenehmigung einer Taxifunkzentrale (8), Masseurgenehmigung (9), Lizenz für den öffentlichen Transport (10). Auch die Betriebsgenehmigung für eine Café-Bar untersteht grundsätzlich der stillschweigenden Genehmigung (11). Zu beachten ist, dass das Recht zur Klageerhebung binnen sechs Monaten verjährt (12).

Das Oberste Gericht hat klargestellt (13), dass die stillschweigende Genehmigung dazu geschaffen wurde, dauernde Erwerbstätigkeiten (Unternehmen) zu erleichtern. Sie dient nicht dazu, eine einmalige Tätigkeit, wie die Errichtung eines Gebäudes, zu ermöglichen. So sei sie auf Baugenehmigungen und Ortschaftsgestaltungszertifikate (14) nicht anwendbar.

(1) Rumänisch: Ordonan?? de urgen??, OUG.

(2) Der erklärte Zweck der DringAnO ist, Bürokratie zu reduzieren, Genehmigungskosten für Unternehmer gering zu halten, die Korruption zu bekämpfen und die Qualität öffentlicher Dienstleistungen zu verbessern (Art 1 Abs 1).

(3) Bewilligung, Zustimmung oder jeder andere behördliche Nachweis, unabhängig von Bezeichnung.

(4) Art 7 Abs 1. Voraussetzung für die stillschweigende Genehmigung ist, dass der Antragsteller alle notwendigen Unterlagen eingereicht hat.

(5) Art 9 Abs 3, Art 9 Abs 4 Art 11 Abs 3.

(6) Art 12.

(7) Urteil 3759/26.03.2014 Gericht 2. Bezirk, Bukarest.

(8) Urteil vom 17.12.2014, Gerichtshof Bukarest.

(9) Urteil 179/20.06.2014, Berufungsgerichtshof Timi?oara.

(10) Urteil 7997/02.12.2014, Gerichtshof Bukarest.

(11) Urteil 9089/12.09.2014, Gericht Cluj-Napoca.

(12) Urteil 4896/08.07.2014, Gerichtshof Bukarest.

(13) Entscheidung Nr. 13/06.09.2013, Oberstes Gericht.

(14) Rumänisch: certificat de urbanism.

(Eva Hegedues-Brown, Schoenherr & Asociatii)

Share

Share

Top