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Paradigmenwechsel bei der Besteuerung in Rumänien?

Das Jahr 2017 hat mit starkem Schneefall und heftigem Frost begonnen, aber im rumänischen Finanzwesen scheint die Sonne zu scheinen! Die Regierung, die von der neuen Macht als Folge der letzten Wahlen ernannt wurde, scheint entschlossen zu sein, den chimärischen Gesamteindruck der Wahlversprechen in Rumänien zu ändern und hat angefangen, diese Versprechen in die Tat umsetzen. Zumindest im Bereich des Steuerrechts ähneln diese Maßnahmen einem hoffnungsvollen Sonnenlicht bei Sonnenaufgang. Es scheint, dass zum ersten Mal seit der Revolution die Steuerzahler und das Finanzamt in die gleiche Richtung gehen, was für Rumäniens Geschäftsklima nur von Vorteil sein kann. Es geht hier nicht nur um die Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes von 20% auf 19%, eine Maßnahme, die die Regierung der Technokraten verschieben wollte. Die gegenwärtige Regierung beabsichtigt sogar eine zusätzliche Reduzierung dieses Satzes auf 18% ab dem 1. Januar nächsten Jahres.

Eine bedeutende Maßnahme ist eine Anhebung der Schwelle, bis zu welcher ein Unternehmen wie ein Kleinstunternehmen behandelt wird, die auf 500.000 EUR festgesetzt wurde. Die Besteuerung solcher Steuerzahler, die mindestens einen Mitarbeiter haben, wurde bei 1% des Umsatzes festgelegt. Dieser Steuersatz könnte alle Unternehmer aus anderen Ländern der Europäischen Union oder sogar aus der ganzen Welt neidisch machen. Diese Maßnahme wird nicht nur von allen Kleinstunternehmern begrüßt, die sich den Kopf nicht mehr mit der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Ausgaben zerbrechen müssen, sondern ihre Anstrengungen auf die Geschäftsentwicklung konzentrieren können. Davon profitiert auch das Finanzamt, das höhere Steuern einkassieren wird. Natürlich werden auch diejenigen, die Verluste verzeichnen, Steuern zahlen müssen, aber für diese Kategorien fungiert die neue Bestimmung als Ansporn, ihre Tätigkeit zu rationalisieren. Wer das nicht schafft, wird die Geschäftswelt verlassen, das bedeutet letztendlich ein Kriterium der „natürlichen Auswahl“ und der Verbesserung der Geschäftswelt durch die Entfernung von ineffizienten Unternehmen.

Außerdem darf man die Möglichkeit, dass die Steuerzahler selbst die günstigsten steuerlichen Regelungen wählen können, nicht übersehen. Durch die einfache Erhöhung des Stammkapitals auf über 45.000 Lei kann jedes kleine Unternehmen eine Besteuerung in Höhe von 16% der Gewinne auswählen. Durch diese Bestimmung entfällt das „Prokrustesbett“, wonach in der Vergangenheit das Finanzamt allen Steuerzahlern die Besteuerung für Kleinstunternehmen auferlegt hat, die praktisch die Wirkung der Steuerabzugsfähigkeit der Ausgabe für alle Steuerzahler mit einem Umsatz von weniger als 100.000 Euro annulliert hat, auch wenn diese Großinvestoren mit Projekten in Millionenhöhe waren.

Aber vielleicht ist der Gesetzesentwurf in der vorgeschlagenen Form, das beredtste Argument der Annäherung des Finanzamtes an den Steuerzahler, die Grenze zwischen der bisher prioritär strafenden Haltung jeder Steuerkontrolle und der vorbeugenden Haltung, die für die Zukunft geplant ist. Der Gesetzesentwurf sieht im Wesentlichen vor, dass die Aufsichtsbehörden keine Strafen mehr auferlegen, ohne dass im Vorfeld den genannten Unternehmen eine Frist zur Behebung der Probleme gewährt wird. Das Präventionsgesetz wird nicht nur auf dem Gebiet der Besteuerung gültig sein, sondern auch für die Strafmaßnahmen gemäß dem Steuergesetz, der Steuerprozessordnung, dem Gesetz über Arbeitssicherheit und Arbeitsgesundheit, dem Arbeitsgesetz, dem Gesetz über die Arbeitslosigkeit und die Förderung der Arbeitskraft, dem Buchhaltungsgesetz, dem Gesetz über den sozialen Dialog, dem Gesetz über die Gründung und Entwicklung der KMUs, dem Gesetz über die Ausübung bestimmter Tätigkeiten, die durch gelegentliche Taglöhner ausgeführt werden, dem Gesetz über die Ausbildung am Arbeitsplatz und dem Regierungsbeschluss über das allgemeine Register der Mitarbeiter.

Das Sahnehäubchen auf dieser Torte ist die Beseitigung von 102 Gebühren, Steuern und Abgaben, die das Leben des einzelnen Steuerpflichtigen zur Folter gemacht haben (beginnend mit der absurden Gebühr für Sonderbauten, eher abwertend als „Maststeuer“ bekannt und der Umweltgebühr, die von allen Autobesitzern aus Rumänien zurückgewiesen wurde), die Abschaffung der Notwendigkeit der Erstellung und Einreichung von gewissen Steuererklärungen (die sowieso relativ zahlreich und kompliziert geblieben sind), die Möglichkeit für diejenigen Steuerzahler, die sich infolge der Aufhebung der Mehrwertsteuerzahl als Mehrwertsteuerzahler neu registrieren lassen mussten, ihren Kunden alle Verkäufe während des Zeitraums in dem die Mehrwertsteuerzahl annulliert wurde, mit Mehrwertsteuer zu verrechnen, so dass diese die Mehrwertsteuer zurückerstattet bekommen können.

Unbestreitbar bleibt das Sahnehäubchen auf der Torte wohl die Beseitigung der berühmten Erklärung 088 – ein wahres Instrument der steuerlichen Inquisition.

Wir sollen uns aber nicht zu stark begeistern, sondern vor dem Hintergrund dieses Neubeginns vernünftig bleiben, weil letztendlich nicht der Schimmer Hoffnung am Beginn jeden Tages zählt, sondern die Bilanz, die wir am Ende des Tages ziehen müssen!

von Corneliu Teofil Teaha

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